Sie sind auf der Suche nach spezialisierter Beratung und kompetenter anwaltlicher Interessenvertretung in den Fachgebieten
Familienrecht und Erbrecht.
Aufgrund langjähriger Spezialisierung bietet Ihnen mein Büro am Hamburger Rathausmarkt
fundierte und qualifizierte Lösungskonzepte in diesen Rechtsgebieten.
Das Beratungs- und Tätigkeitsangebot richtet sich sowohl an Privatpersonen
wie auch an Akteure der Privatwirtschaft.
Das Spektrum meiner familienrechtlichen Kompetenzen umfasst das gesamte Trennungs- und
Scheidungsfolgenrecht ebenso wie die vertragliche
Gestaltung vermögens- und unterhaltsrechtlicher Beziehungen von Ehegatten in Eheverträgen und in Trennungs- und
Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Zentrum meiner erbrechtlichen Qualifikation stehen Beratung und Vertretung von Privatpersonen vor und nach Eintritt eines Erbfalls
und die Konzeptionierung lebzeitiger und testamentarischer Nachfolgeregelungen für kleine
und mittelständische Unternehmen.
Umfangreiche Erfahrung in der Bearbeitung familien- und erbrechtlicher Mandate, die kontinuierliche Auseinandersetzung mit
den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und regelmäßige Fortbildungen gewährleisten
ein zuverlässig hohes Niveau in der Bearbeitung des Mandats.
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